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Wohnung als Geschäftsraum?

Kinderbetreuung und Einzelhandel

Berufliche Nutzung der Mietswohnung

Mieter kommen oft auf die Idee, einen Teil ihrer Wohnung dem Lebensunterhalt zu opfern. Ob aus Notwendigkeit oder Spaß, der eine eröffnet ein Ingenieursbüro, der andere betreut Kinder. Bestes Beispiel zur beruflichen Wohnungsnutzung ist vermutlich der Journalist, der seine Texte am heimischen Computer verfasst. Doch während dessen Arbeit weder Vermieter noch Nachbarn stört, stellt sich regelmäßiger Kundenverkehr (so z.B. im Fall mehrerer betreuter Kinder) ggf. als störend heraus.

Bei beruflicher Nutzung der Wohnung ist darauf zu achten, dass die Räume weder verändert noch beschädigt und Hausmitbewohner nicht gestört werden. Bei Lehrer- oder Journalistentätigkeiten wird dies kaum der Fall sein, bei gewerblicher Nutzung der Wohnräume (so z.B. durch einen Elektrobetrieb) allerdings manchmal schon.
Die Wirkung auf die Umgebung ist das wohl wichtigste Kriterium zur Erlaubnis einer gewerblichen Nutzung. Hier spielen besonders Geräusche und häufiger Kundenverkehr eine Rolle, weshalb z.B. ein Einzelhandel mit Kundenbesuch gerichtlich verboten wurde. Die bezahlte Betreuung von fünf Kindern wurde ebenfalls untersagt, die Betreuung eines Pflegekindes hingegen gestattet. Zulässig ist Buchhaltung am Computer (in einem kleinen Teil des Schlafzimmers) ebenso wie Ingenieursarbeit in einem Raum (ohne Kundenbesuche) oder Nachhilfe. Der Betrieb eines Ingenieurbüros (mit einem Angestellten) in einem Raum ist hingegen rechtswidrig.

Bei einer unzulässigen gewerblichen Nutzung der Wohnung (bzw. eines Teils) steht dem Vermieter eine Abmahnung und (bei deren Nichtbeachtung) Kündigung zu, wie auch eine Unterlassungsklage.

Gemietete Geschäftsräume lassen sich hingegen wahrscheinlich problemlos teilweise zum Wohnen nutzen, da die Interessen des Vermieters dadurch vermutlich nicht verletzt werden. Passt ihm die Sache nicht, so trägt er die Beweislast, dass das Wohnen eine unzumutbare Belästigung von Dritten mit sich zieht oder die Mietsache in Gefahr bringt.

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