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Vereinheitlichung der Vorfälligkeitsentschädigung
EU-Richtlinie zum Konsumentenkredit bis 75 000 Euro
Bessere Beratung, höhere Transparenz, grenzüberschreitende Darlehen?
Hinter der EU-Richtlinie für Verbraucherkredite steckt offenbar eine gute Meinung, doch geht ihre Absicht vermutlich nach hinten los - zumindest in einigen Punkten. Beschlossen wurde sie mit dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Beabsichtigt ist eine Liberalisierung des Marktes der Verbraucherdarlehen zwischen zweihundert und 75 000 Euro, die Immobilienbesitzer gern zu Sanierungen, Modernisierungen oder Renovierungen nutzen. Ihr Vorteil ist, dass sie nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Verschiedene Gesetze in den EU-Ländern erschwerten bis dato die Geldleihe innerhalb der EU, obwohl diese sich als recht lukrativ herausstellen könnte: Sechs Prozent Zinsunterschied innerhalb der EU sind durchaus drin. Die EU-Regierung wünscht sich durch die Richtlinie einen Zuwachs grenzüberschreitender Darlehensgeschäfte, wie auch Zinsensenkungen durch Konkurrenzkampf.
Kreditwilligen Bürgern steht künftig eine Berufung auf bedeutende Aussagen und Zahlenangaben der Werbung offen. Darlehensangebote müssen den effektiven Zinssatz (künftig EU-einheitlich berechnet), Gesamtdarlehensbetrag, Höhe und Zahl der Raten und Nebenleistungen enthalten. Festgehalten werden die Daten in EU-weit gleichen Formularen. Daneben stehen Kreditgeber in der Pflicht, ihren Kunden den Versicherungsabschluss als Bedingung zur Kreditvergabe mitzuteilen, zudem Sollzins und Verzugskosten.
Verbraucher haben das Recht auf Rücktritt binnen vierzehn Tagen und auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens. Letztere kostet eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent, sofern die Vertragslaufzeit noch mehr als ein Jahr beträgt. Liegt die Laufzeit unter einem Jahr, fällt eine Entschädigung von höchstens einem halben Prozent an. Sie darf keinesfalls über dem Zinsbetrag liegen, der bei regulärer Vertragslaufzeit angefallen wäre.
Vermutlich wird die Richtlinie ihre hehren Ziele von besserer Vergleichbarkeit und Beratung, höherer Durchsichtigkeit der Zinsbedingungen und einheitlicher Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung erreichen. Als große Nachteile zeichnen sich jedoch erhöhte Bürokratie und höhere Kosten ab, wie Bausparkassen kritisierten.



