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Rechtsform und rechtliche Vertretung
Handelsregister bewahrt vor späterem Unglück
Internationaler Vertragsabschluss - Die wichtigsten Daten der Firma klären
Bei Vertragsabschluss interessiert es manchmal wenig, welche Unternehmensform sich nun genau hinter dem Namen verbirgt. Das gilt besonders bei ausländischen Firmen, deren Kürzel man ohnehin nicht versteht. Doch allzu leichtfertig sollten Handelspartner über solche "Kleinigkeiten" nicht hinwegeilen, da sie sich sonst rasch Ärger einhandeln.
Man nehme nur den Fall einer späteren Klage, wenn der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkam. Bei Unkenntnis ausländischer Kürzel ahnt man z.B. nicht, dass sich hinter der Firma eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verbirgt. Vielleicht klingt eine Abkürzung auch wie ein Name, so dass man eine fiktive Person verklagt. In anderen Fällen ließ man sich nicht den genauen Namen der Firma geben, so dass man gegen einen Unbekannten klagen müsste.
Zu klären sind zum Vertragsabschluss also Firma, Rechtsform, Vertretung des Vertragspartners. Natürlich vermag man kaum alle ausländischen Kürzel und Gesetze auswendig zu lernen. Hier hilft z.B. ein Anwalt weiter, außerdem das Handelsregister. Man bitte den Vertragspartner um Sendung eines Auszuges, den man kurz von einem Anwalt durchsehen und erklären lässt.



