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Rechtliches zum Schließgerät
Sofortige Meldung bei Schlüsselverlust
Kein Türöffner für den Vermieter - Hinterlegung bei Bekannten
Der Vermieter hat dem Mieter genügend Schlüssel zur Verfügung zu stellen, die der Mieter beim Auszug wieder zurückgibt. Verliert der Mieter einen Wohnungs- oder Haustürschlüssel, muss er den Vermieter sofort benachrichtigen. Die Kosten, so z.B. für eine neue Schließanlage, übernimmt der Mieter nur, wenn er die Schuld am Verlust trägt. Eine vertragliche Absprache, laut der der Mieter Ersatzschlüssel und neue Schlösser auch bei Unverschulden zahlt, ist illegal.
Der Vermieter darf nur dann einen Schlüssel behalten, wenn der Mieter dies erlaubt. Dieser kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen, so dass der Vermieter den Schlüssel auszuhändigen hat. Die bloße theoretische Annahme eines Notfalls berechtigt nicht zur Behaltung eines Schlüssels.
Bei einer längeren Reise hat der Mieter einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson zu deponieren, die der Vermieter leicht erreichen kann. Dieser wird von der Person natürlich in Kenntnis gesetzt.



