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Vermieterfreundliche Klauseln
Vorsicht bei ungeprüfter Übernahme
Benachteiligung des Mieters beim Bundesgerichtshof unerwünscht
Neulinge im Vermietergeschäft oder alte Hasen ohne besondere Gesetzeskenntnis verwenden gern einen Formularmietvertrag. Dabei bietet sich zwar auf den ersten Blick einer der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus & Grund" an, doch sollte man lieber die Finger davon lassen. Die gedankenlose Übernahme eines vorgefertigten Mietvertrags kann Vermieter nämlich rasch in die Bredouille bringen.
Die Eigentümerschutzgemeinschaft vertritt natürlich die Interessen ihrer Mitglieder. Leider zeigt sich der Bundesgerichtshof mit allzu vermieterfreundlichen Klauseln nicht immer einverstanden, denn rasch überschreiten sie die Grenze zur Benachteiligung des Mieters. So fanden sich in den Mietverträgen z.B. jahrelang Klauseln zu starren Renovierungsfristen, die den Vermieter im Gerichtsstreit unterliegen ließen. Selbst nach zahlreichen Urteilen des Bundesgerichtshofes, durch die eine Renovierung eindeutig vom Wohnungszustand abhängt, suchte die Gemeinschaft durch Hintertürchen die Fristen wieder einzuführen. Dies zieht jedoch rasch eine Aufhebung der Klausel nach sich, so dass die Renovierungskosten am Vermieter hängen bleiben.
Dergleichen Beispiele fallen dem aufmerksamen Leser ins Auge. Deshalb sei Vermietern zur Vorsicht angeraten: Einen Formularmietvertrag besser prüfen, statt gedankenlos zu übernehmen! Nicht jeder ist gesetzesfest.



