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Klar geregelter Verkauf

UN-Recht trotz Unkenntnis geltend

Regelung des Handels durch das Wiener Kaufrecht

Unter den Bezeichnungen CISG (Convention on International Sales of Good) und Wiener Kaufrecht verbirgt sich das Handelsrecht der UN. Diese - vielen unbekannten - Artikel haben in um die siebzig Ländern Gültigkeit, allerdings nur bei gewerblichen Verkäufen, nicht bei Privatgeschäften.

Meist wissen die Vertragspartner nicht, dass sie unter diesem Recht verkauften. Legten sie vertraglich kein Recht fest, springt das UN-Recht ebenso ein wie bei der Wahl des heimatlichen Rechtes, denn: Die Ratifizierung dieses Handelsrechtes macht es zum heimischen Recht. Da es jedoch eine völkerrechtliche Regelung ist, steht es über dem staatlichen, das erst bei Lücken im UN-Recht einspringt.

Möchte man sein Geschäft nicht nach UN-Recht abwickeln, hat man dies ausdrücklich zu erklären. Dies ist jedoch nur selten nötig, da die Artikel den Verkauf gut regeln.

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