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Ärger mit dem Inkassobüro
Betrug per Internet oft kinderleicht
Angeblicher Vertrag trotz Widerruf oder Nicht-Abschluss
So praktisch das Internet auch sein mag, weist es doch zahlreiche Schattenseiten auf. Eine davon ist Abzocke, durch Homepages oft besonders leicht möglich. Allzu rasch trägt man sich in ein Formular ein und wird Vertragspartner, ohne zuvor das Kleingedruckte gelesen zu haben. Freilich lässt sich ein Vertrag widerrufen. Doch selbst das erspart nicht in jedem Fall lästige Folgen.
Manche Homepagebetreiber wenden sich an ein Inkassobüro, leugnen die Aussagen der Betroffenen. Flattert plötzlich ein Brief des Inkassobüros ins Haus, gilt zunächst: keine Panik. Brenzlig wird die Angelegenheit erst, wenn dieses den Fall einem Gericht übergibt. Handelt es sich allerdings um unberechtigte Forderungen aus einem nicht geschlossenen bzw. aus einem widerrufenen Vertrag, so werden sie diesen Weg kaum beschreiten.
Selbst ein amtlicher Mahnbescheid ist kein Grund zur Panik. Amtsgerichte prüfen deren Inhalt nicht, sondern verschicken sie gegen eine kleine Gebühr für jedermann. Dies steht sogar auf dem Bescheid.
Als Gegenmaßnahme genügt, den im Formular angebotenen Widerspruch anzukreuzen und das Papier per Einschreiben ans Amtsgericht zurückzuschicken (binnen 14 Tagen!). Dem Inkassobüro steht dann die Einleitung eines Zivilprozesses offen, was es jedoch wahrscheinlich unterlassen wird: Der Kosten wegen und weil es in dem Fall die Rechtmäßigkeit seines Verlangens beweisen müsste.
Unterwegs im Internet sollten zumindest zwei Verhaltensregeln gelten:
Finger weg vom Sende-Button, bis man sich wirklich sicher ist.
Stutzig werden, wenn der Homepagebetreiber die Kontonummer wissen möchte, wie auch bei unverschlüsselten Seiten.



