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Haftung auch bei Illegalität
Schwarzarbeiter zahlen Schadensersatz
Gesetzeswidrigkeit kein Grund zur Hinfälligkeit des Vertrags
Schwarzarbeiter haben ebenso wie gewöhnliche Arbeiter auf Qualität zu achten, denn ggf. haften sie für Schäden. Eine Garantie gibt´s auch bei einem Auftrag ohne Rechnung, jedenfalls wenn der Vertrag unter Beachtung des Gesetzes zu denselben Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Der Auftragnehmer hat kein Recht, sich auf die Gesetzwidrigkeit und somit Hinfälligkeit des Vertrags zu berufen.
Der Bundesgerichtshof behandelte zwei Fälle, in denen Schwarzarbeiter ihre Arbeit offenbar nicht sorgfältig genug erledigten. In einem verursachten Vermessungen zum Neubau einen Schaden von 31 000 Euro, da der Bau an falscher Stelle errichtet wurde. Im zweiten Streit wurde eine Wohnung unter der Terrasse trotz vorhergehender Abdichtung durch Wasser beschädigt.
Bundesgerichtshof, AZ VII ZR 140 / 07, AZ VII ZR 42 / 07



