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Bitte um Unterlassung

Pflicht vor der Kündigung

Abmahnen zwecklos bei schwerer Vertragsverletzung

Die Abmahnung dient als Aufforderung zur Unterlassung eines konkreten, vertragswidrigen Verhaltens. Sie hat nicht nur schriftlich sondern auch mündlich Gültigkeit, doch sei die Schriftform zwecks späteren Beweismittels angeraten.
Eine Abmahnung ist meist der erste mehrerer rechtlicher Schritte, so z.B. einer Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus bedeutendem Grund oder einer Unterlassungsklage ist sie Pflicht. Sie wird an sämtliche Vertragspartner gerichtet.

Nach der Abmahnung hat der Vermieter oder Mieter der Gegenpartei Zeit zur Behebung des Fehlverhaltens einzuräumen. Diese Fristsetzung vor einer fristlosen Kündigung entfällt z.B. bei schwerwiegender Vertragsverletzung, bei der eine Abmahnung zwecklos wäre, oder bei zwei Monatsmieten Zahlungsverzug.

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