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Wohnraum oder Nutzraum
Zwei Arten der Bestimmung
Anrechnung von Balkon und Keller
Verschiedene Regelungen erschweren es dem unerfahrenen Immobilienkäufer, sich ein Bild der tatsächlichen Größe der Wohnung bzw. des Hauses zu machen. Je nach Berechnungsgrundlage zählt der Verkäufer auch schwer nutzbare Flächen, so z.B. unter Treppen oder Dachschrägen, zur Fläche - oder eben nicht.
Nach der Wohnflächenverordnung zählen nur Flächen mit mindestens zwei Meter Raumhöhe zur Wohnfläche. Beträgt die Raumhöhe ein bis zwei Meter, wird die Fläche zur Hälfte dazugezählt, bei einer Höhe von weniger als einem Meter gar nicht. Zu bis zu fünfzig Prozent werden Dachterrassen oder Balkone angerechnet. Nutzräume wie Trockenkeller etc. finden keine Berücksichtigung.
Richtet man sich nach der DIN-Norm 277, so zählt die gesamte Grundfläche zur Wohnfläche, d.h. auch Terrasse, Balkon, Platz unter Dachschrägen …



