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Steuersachen in Männerhand
Abgabefrist und Prüfung
Prüfungsverlängerung durch Steuerberater
Frauen scheinen sich nicht sonderlich für Steuerangelegenheiten zu interessieren, denn in mehr als ein Drittel der deutschen Partnerschaften erledigt der Mann die Steuererklärung. In 17,8 Prozent übernimmt sie die Frau, in etwa 25 Prozent liegt sie in den Händen eines Außenstehenden, so z.B. dem Steuerberater.
Legt man die Steuererklärung in die Hände eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters, so verlängert sich die Abgabefrist vom 31. Mai zum 31. Dezember.
Verfasst man die Erklärung selbst, so bleibt die ursprüngliche Frist, doch ist freilich eine Verlängerung möglich (Antrag auf Verlängerung bis 30. September). Bei guten Gründen wird sie meist bewilligt, doch steht das Finanzamt dazu nicht in der Pflicht.
Bundesbürgern sei angeraten, ihren Steuerbescheid in jedem Fall zu prüfen. Etliche Finanzämter irren sich gar bei einem Drittel der Steuerfestsetzungen, ob der Fehler nun in Rechnung oder Übertragung liegt. Beim Aufspüren hilft eine Kopie der Steuererklärung.



