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Schuldenfrei durch Umzug
Restschuldbefreiung in EU-Staaten
Lebensmittelpunkt im Land des Insolvenzverfahrens
Als Überschuldung bezeichnet man den Zustand, in dem die Schulden einer Person einen so hohen Stand erreichten, dass sein Einkommen für lange Zeit nicht zur Abzahlung genügt. In solchen Situationen greift der Staat dem Schuldner unter die Arme. Nach dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren sucht das Amtsgericht eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erzielen. Bei Misslingen versucht ein Gerichtsverfahren sein Glück. Scheitert auch dieses, folgt ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren.
Natürlichen Personen ist die Restschuldbefreiung inzwischen in etlichen EU-Ländern möglich, deren Regelungen sich natürlich unterscheiden. Die Europäische Insolvenzverordnung erkennt alle Insolvenzverfahren in den EU-Ländern an, weshalb Schuldner sich natürlich den für sie günstigsten Staat aussuchen. Am beliebtesten ist wohl Frankreich, da der Schuldner nur neun bis achtzehn Monate benötigt, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Zum Vergleich: Deutschland verlangt sechs Jahre gesitteten Verhaltens.
Zur Schuldenbefreiung hat der Betroffene nachzuweisen, dass der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen sich in dem betreffenden Staat abspielt, da sich nur dann dessen Insolvenzgericht zuständig sieht. Da viele ihre eigentliche Heimat nicht verlassen möchten, wenden sie sich an Rechtsanwälte oder andere Helfer, die ihnen im Wunschland einen Scheinlebensmittelpunkt aufbauen. Gelingt der Betrug, gucken die Gläubiger natürlich in die Röhre - sofern sie die Täuschung nicht nachweisen.
Ließ ein Deutscher sich bspw. in Frankreich von der Restschuld befreien, so kann er wieder in die Bundesrepublik ziehen und dort seinen Gläubigern die Befreiung unter die Nase reiben - die Anerkennung von Insolvenzverfahren ist schließlich in den Gesetzen verankert.
Freilich hat kaum ein Schuldner Lust auf die sechs Jahre Wohlverhaltens, die der deutsche Staat zur Restschuldbefreiung verlangt. Doch es lohnt sich, in den sauren Apfel zu beißen, und sei es "nur" wegen des reinen Gewissens. Und gemessen an der Aussicht auf einen lebenslangen Schuldenberg, sind die sechs Jahre eine lockere Lösung.



