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Auszug eines Partners
Wer bekommt die Mietswohnung?
Hausrecht - Verlust durch Auszug
Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Mietswohnung aus, greifen verschiedene gesetzliche Regelungen.
Der Ausgezogene hat weiterhin Miete zu zahlen und zu haften, da er nach wie vor als Vertragspartner gilt. Deshalb steht es dem Zurückgebliebenen nicht zu, mit dem Vermieter auf eigene Faust einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Dies ist nur bei Einwilligung des Partners oder durch einen Beschluss des Familiengerichts möglich.
Ggf. weisen die Richter einem der beiden Partner die Wohnung gegen den Willen des Vermieters zu, so z.B. wenn der arbeitslose Mann sich um die Kinder kümmert und die Wohnung somit dringender benötigt als die gutverdienende Frau.
Sofort nach dem Auszug hat der Zurückgebliebene das Recht zum Schlossumtausch, denn der Ausgezogene gab sein Hausrecht auf. Ohne dies aber steht es ihm nicht zu, nach Lust und Laune die Wohnung zu betreten.



