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Kauf der Mietwohnung
Umwandlung in Eigentumswohnung
Tolle Chance für Mieter - Kauf bei Wohnungsumwandlung
Wandelt ein Vermieter die Mietswohnung in eine Eigentumswohnung um und wünscht diese zu verkaufen, so hat der momentane Mieter ein Vorkaufsrecht. Dies gilt nicht beim erneuten Verkauf einer vermieteten, also nicht selbst genutzten Eigentumswohnung. Zudem tritt es nur bei Wohnungsumwandlung und -verkauf in Kraft, nicht bei Häusern.
Das Vorkaufsrecht ermöglicht es Mietern, an Stelle eines Dritten in den Kaufvertrag einzutreten oder die Wohnung unter den gleichen Bedingungen wie mit einem Außenstehenden zu erwerben. Voraussetzung ist ein bereits geschlossener Vertrag.
Dazu hat der Mieter eine schriftliche Erklärung an den Vermieter abzugeben, ohne Beurkundung durch den Notar.
Mieter haben gewöhnlich zwei bis sechs Monate (letzteres bei öffentlicher Förderung) Zeit, sich die Wohnung in Besitz zu bringen. Ausnahme: Der Käufer weist bereits einen Grundbucheintrag vor. In dem Fall empfängt der bisherige Bewohner zwar keine Wohnung, dafür aber möglicherweise Schadensersatz.



