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Finanzspritze bei der Modernisierung von Gebäuden

Kredit oder staatliche Zuschüsse

Ziel der Bundesrepublik: weniger CO2-Ausstoß

Die deutsche Regierung hat sich die Einsparung von Kohlendioxid zum Ziel gesetzt, auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Vierzig Prozent weniger sollen künftig in die Luft geblasen werden, wobei besonders Hausbesitzer im Zugzwang sind. Private und öffentliche Gebäude verursachen nahe ein Fünftel des deutschen Kohlenstoffdioxidverbrauchs; ungefähr ein Drittel der Endenergie entfällt dabei auf Heizwärme. Nun fordert Vater Staat Sanierungen und Modernisierungen, wobei er den geneigten Bürger auch durch Kredite und Zuschüsse unterstützt.

Bedeutend ist dabei die Isolierung der Außenhülle, wobei z.B. Dämmdicken von fünfzehn bis dreißig Zentimetern im Gespräch sind (gewöhnlich sechs bis zwölf Zentimeter), Fenster mit dreifacher Wärmeschutzverglasung und gedämmtem Rahmen ... Es gilt eben, Wärmebrücken so selten wie möglich zu halten und die Wände hinsichtlich Luft und Wind gut abzudichten.
Dies mag in der Theorie schön klingen, doch ist eben die Wärmedämmung der Gebäudehülle die aufwendigste und teuerste Sanierung.

Finanzielle Unterstützung gibt´s z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die günstige Kredite vergibt. Empfänger sind Wohnungs- und Hausbesitzer (Privatleute, Wohnungsgenossenschaften und - unternehmen, Gemeinden …). Festschreibung der Zinssätze auf ein Jahrzehnt, mindestens ein tilgungsfreies Jahr (höchstens drei), Laufzeit normalerweise zwanzig Jahre. Höchstkredit 50 000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen beantrage man über eine Sparkasse oder Bank.
Bei vorbildlicher Sanierung entfällt ein Teil des Kredites. Erfüllt man die Neubauten-Verbrauchsvorgaben der Energieeinsparverordnung, so hat man fünf Prozent des Kredites nicht zurückzuzahlen (Tilgungszuschuss). Unterschreitet der Verbrauch nach der Modernisierung die Vorgaben um mindestens dreißig Prozent, so streicht die KfW 12,5 Prozent des Darlehens.

Wer als Wohnungseigentümer oder solcher eines Ein- oder Zweifamilienhauses keinen Kreditwunsch hegt, empfängt gestaffelte Zuschüsse. Bei einem Energieverbrauch nach der Sanierung in Höhe der gesetzlichen Vorgaben übernimmt die KfW ein Zehntel der Sanierungskosten (maximal 5000 Euro), bei einem Verbrauch von mindestens dreißig Prozent unter den Vorschriften bis zu 17,5 Prozent (maximal 8750 Euro). Entscheidet sich der Besitzer für einzelne Maßnahmen, so empfängt er bis zu 2500 Euro.

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