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Ungültige Klauseln im Kaufvertrag
Bauherren – Prüfung des Notar
Notarielle Bevorzugung vom Bauträger
Wer sich in den sicheren Händen eines Notars wähnt, sollte diese hurtig noch einmal überprüfen. Verbraucherschützer warnen vor benachteiligenden Verträgen mit ungültigen Klauseln. So objektiv und korrekt ein Notar sein sollte (und in den Köpfen vieler Bürger auch ist), so lassen sich doch viele vom Reiz des Geldes verlocken.
Gerade bei Verträgen mit Bauträgern schummeln Notare gerne. Bauträger (Verkäufer) baut für den Bauherren (Käufer) ein Haus. Der Bauherr hat sich hierbei um nichts zu kümmern (Gespräche mit dem Architekten, Streit mit Handwerkern, Terminverzögerung …), der Preis wird vorher vertraglich vereinbart.
Den Notar sucht meist der Bauträger aus. Flattert dem Hauskäufer dann Post vom Notar ins Haus, geht er von der Korrektheit der Unterlagen aus. Dabei liegt der Vorteil für Notare bei Ungerechtigkeiten auf dem Tisch: Bevorzugen sie die Baufirma, so wird die auch ihre nächsten Verträge über diesen Notar abwickeln.
Die Illegalität liegt auf der Hand, denn Notare haben kein Recht zur Beurkundung von Verträgen mit unzulässigen Klauseln.
Experten raten Hauskäufern zur selbstständigen Auswahl des Notars. Käufer als auch Verkäufer sollten dafür Sorge tragen, dass er einen Vertragsentwurf rechtzeitig zusendet, um vor dem Beurkundungstermin Zeit zur gründlichen Prüfung zu haben. Hierbei vergleiche man Vertragsangaben mit Grundbuchangaben. Keine Angst vor Fragen: Notare haben sowohl Beratungs- als auch Aufklärungspflicht.
Im Zweifelsfall lasse man den Entwurf von einem Anwalt oder einen zweiten Notar durchsehen. Meist sind die paar hundert Euro eine gute Anlage. Die Bank des Hauserwerbers sollte die Finanzierungsregelungen durchsehen.
Manche ungültige Klauseln behaupten,
- der Bauherr werde erst nach Zahlung der letzen Rate ins Grundbuch eingetragen
- der Bauträger dürfe ohne triftigen Grund sowohl Planung als auch Materialauswahl ändern
- der Notar dürfe zum Vorteil des Bauträgers bei Zahlungsverzögerung eine Zwangsvollstreckung anordnen, ohne Fälligkeitsnachweis der Forderung.
- der Bauherr habe die letzte Rate vor Fälligkeit aufs Konto des Bauträgers oder auf ein Notaranderkonto zu überweisen. Somit verliert er das Druckmittel, um den Bauträger zur Ausbesserung von Pfusch zu bewegen.
Darüber hinaus hüte man sich vor Nebenabsprachen: Steht im Vertrag z.B. ein zu geringer Kaufpreis, so sorgt dies für niedrigere Ausgaben an den Staat und den Notar. Fliegt die Angelegenheit jedoch auf, ist zum einen der Vertrag nichtig, zum anderen gilt der Käufer als Steuerhinterzieher, der Verkäufer als Helfer.
Bei Beschwerden über Notare wende man sich an die Bundesnotarkammer (Berlin).



