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Klimaschutz im Wohngebäude
Sparen von CO2 durch erneuerbare Energien
Novellierung der Energieeinsparverordnung
Die globale Klimaerwärmung wandert durch die Köpfe. Man sucht sie zu verhindern, wobei auch unsere Bundesregierung hilft: Sie plant eine Kürzung des CO2-Ausstoßes um vierzig Prozent. Dies sollen dreißig Punkte ermöglichen, die z.T. auch Immobilienbesitzer zur Verantwortung ziehen.
Vater Staat ergänzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), so dass die Grenzwerte zum Energieverbrauch künftig noch schärfer festgelegt werden. Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten werden im nächsten Jahr sowie 2012 um jeweils dreißig Prozent strenger. Durch die zweite Maßnahme möchte man Passivhausstandard erzielen.
Alte Häuser stehen unter Nachrüstpflicht. Ausnahme: Denkmalschutz, bevorstehender Rückbau, Unwirtschaftlichkeit der Nachrüstung mit Fördermitteln etc.
Unterstützt werden die Maßnahmen durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das zur energetische Sanierung von Wohngebäuden jährlich siebenhundert Millionen Euro bereitstellt.
Alles in allem macht die Regierung im kommenden Jahr 2,6 Milliarden Euro locker, eine Steigerung von nahe zwei Milliarden.
Zudem verfügt das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien künftig über bis zu 350 Millionen Euro. Allerdings: Wird dem Investierenden bislang bereits beim Anfang unter die Arme gegriffen, so hat er künftig bis zu fünfzehn Prozent selbst zu zahlen und wird erst anschließend vom Marktanreizprogramm unterstützt.
Noch befinden sich Teile des Klimaschutzprogramms unter Finanzierungsvorbehalt, so dass die Vierzig-Prozent-Senkung allein hierdurch nicht erlangt werden kann. Gesprochen wird von ungefähr 35 Prozent (hundert Millionen Tonnen); für die übrigen fünf Prozent werden Versteigerungen von CO2-Emissionsrechten an Stromerzeuger sorgen.
Erneuerbare Energien sollen im Jahr 2020 für bis zu dreißig Prozent der Stromerzeugung und für vierzehn Prozent der Wärmegewinnung sorgen. Neubauten haben erneuerbare Energien zu fünfzehn Prozent der Wärmegewinnung zu verwenden, Altbauten mit grundlegender Sanierung zu zehn Prozent, so das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG.
Der "saubere" Strom wird künftig ausgewiesen und auch weiterhin der Erfüllung der energetischen Anforderungen angerechnet. Erfüllt werden kann diese Pflicht z.B. auch durch viertelbezogene Lösungen oder eine Unterschreitung des EnEV-Levels um fünfzehn Prozent.
Mieter können sich auf eine Erhöhung der vom Verbrauch abhängigen Heizkostenanteils einstellen.



