HOME -> Immobilien -> Mietwohnung -> Mietrecht -> Geruchsbelästigung
Unangenehme Düfte im Mietshaus
Geruchsbelästigung im Hausflur
Gerüche als Klagegrund von Mietern
Empfindliche Nasen nehmen im Alltag viele störende Gerüche wahr. Oft kommen diese vom Nebenmieter, der sein Essen anbrennen ließ oder dessen Katze vor die Wohnungstür pinkelte.
Oft hilft bereits eine kleine Handlung, indem man z.B. die Biotonne um ein paar Meter verrückt. Bewirkt jedoch höfliches Bitten keine Änderung, ziehen viele vor Gericht.
Normalerweise haben nur außergewöhnliche starke Geruchsbelästigungen rechtliche Konsequenzen. Essensgeruch also ist völlig unbedenklich, sofern die Wohnung auf gewöhnliche Weise gebaut wurde. Ist sie dagegen so undicht, dass Gerüche die Mieter belästigen, so steht den Betroffenen eine Mietkürzung um bis zu zwanzig Prozent zu. Gegebenenfalls hat der Vermieter eine Dunstabzugshaube zu zahlen.
Bei beißenden Gerüchen aus der Wohnung steht dem Vermieter eine Kündigung zu.
Amtsgericht Köln, AZ 221 C 409 / 91
Biotonnen haben dort zu stehen, wo ihr Duft keinen Mieter stört.
Das verbotene Lagern von Mülltüten im Hausflur kann eine Abmahnung des Vermieters mit sich ziehen. Bei Nichtbeachtung folgt eine Ordnungsstrafe.
In manchen Fällen steht dem Mieter sogar eine fristlose Kündigung zu.



