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Befristung des Mietverhältnisses

Gründe eines Mietvertrags auf Zeit

Vertrag ohne Kündigungsschutz

Bei einem Mietvertrag auf Zeit endet das Mietverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Vor diesem Ende besteht weder für Mieter noch für Vermieter die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung; sie haben einzig die Chance einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bei grober Vertragsverletzung der anderen Partei.

Zeitverträge erhalten nur Gültigkeit, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss schriftlich den Grund der Befristung mitteilt, so z.B.:

Ab vier Monate vor Ende der Laufzeit hat der Vermieter bei Anfrage des Mieters innerhalb eines Monats mitzuteilen, ob der Fristgrund noch besteht. Danach hat der Mieter die Wohnung zu räumen und hat keinen Kündigungsschutz.

Bei Zeitmietverträgen ist also Vorsicht geboten, denn zum einen binden sie auf eine lange Zeit, zum anderen hat der Mieter keinen Kündigungsschutz.

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