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Werbungskosten, Kinderbetreuung und Abfindungen
Tipps zur Steuererklärung
Neuerungen im Steuerrecht
Es gibt einige Änderungen im Steuerrecht zu beachten, die sich auf die Steuererklärung auswirken. Hier ein kleiner Überblick:
Eltern dürfen inzwischen viertausend Euro als Kinderbetreuung für unter Dreizehnjährige steuerlich absetzen. Bedingung: Eltern oder Alleinerziehender gehen einem Broterwerb nach. Anerkannte Betreuungsformen sind beispielsweise Kinderkrippe, -garten und -hort, nicht jedoch Nachhilfe oder Hobbys.
Peu à peu stellt Vater Staat die Steuer auf den Rentenbeitrag zur Steuer auf die empfangene Rente um. Beiträge zur Altersvorsorge und zur Rürup-Rente des letzten Jahres sind ungefähr bis zu 12 000 Euro absetzbar. Wer jedoch Rente ab etwa 19 000 Euro empfing, hat hierfür Steuer zu zahlen. Bei Eheleuten zählt der doppelte Betrag.
Wer im letzten Jahr den Arbeitsplatz verlor, dafür jedoch eine Abfindung erhielt, hat sie zu versteuern.
Private Ausgaben an den Steuerberater gelten künftig nicht mehr als Sonderausgaben und sind somit nicht absetzbar. Berät der Experte jedoch über Einnahmen durch Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen, können die Kosten auch weiterhin abgezogen werden.
Steuerzahler haben nun die Chance, die Steuererklärung per Internet ans Finanzamt zu senden: www.elster.de/eportal
Hier entfällt öfter mal die Prüfung der Steuererklärung, aber das System des Finanzamts gibt bei unnormal hohen Werbungskosten Meldung.
Bei einfachen Sachlagen, die nur Gehalt, Arbeitslosengeld und einfache Werbungskosten beinhalten, erhält der Steuerzahler eine kürzere Steuererklärung von zwei Seiten.



