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Steuertricks, die man lieber bleiben lässt

Tricks der Finanzbeamten

Falsche Angaben in der Steuererklärung

Klar will man sein Geld lieber bei sich behalten als es dem Fiskus in den Rachen zu werfen. Immerhin verlangt Vater Staat stetig mehr Steuern und Abgaben von seinen Bürgern, da liegt die Versuchung nahe, ihn ein bisschen zu beschummeln und bei der Steuererklärung ein paar falsche Angaben zu machen.
Finanzbeamte sind jedoch nicht dumm. Viele Kniffe sind altbekannt, bei ihnen ebenso wie bei den Steuerzahlern, weshalb den Steuerschwindlern Vorsicht angeraten sei.
Hier ein paar gängige Steuertricks -- und der Weg, wie das Finanzamt den Schummlern auf die Schliche kommt.

Fügt man beim Arbeitsweg ein paar Kilometer hinzu, um die Fahrtkosten in die Höhe zu treiben, kontern die Beamten mit einem Routenplaner oder ihrer Ortskenntnis. Der Umweg ist nur dann legal, wenn er die Verkehrssituation dort günstiger und der Weg schneller ist.

Fahrten zu Vorstellungsgesprächen kosten natürlich. Liegen die angeblichen Bewerbungskosten allerdings ungewöhnlich hoch, sollte man sich auf mögliche Fragen eine gute Antwort überlegen.

Das Absetzen von Fachliteratur ist erlaubt, doch als Mikrobiologe wird man zur beruflichen Weiterentwicklung kaum einen Liebesschinken benötigen! Die Idee, auch diese Quittung einzureichen, mag an sich nicht schlecht sein, doch anhand der ISBN findet das Finanzamt den tatsächlichen Titel des Buches in Sekundenschnelle heraus.

Da Vater Staat die eigenen Wohnung nicht kennt, kann man scheinbar ohne Probleme das Kinderzimmer als Arbeitszimmer bezeichnen. Was tut man aber, wenn plötzlich ein Finanzbeamter vor der Tür steht?

Gewinne aus Wertpapieren möchte man zwar gerne verschweigen, aber die Mühe nützt nichts: Die Banken stellen dem Finanzamt auf Wunsch eine Jahresbescheinigung sämtlicher steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte aus; auch geben ausländische Geldinstitute unserem Fiskus Meldung der Zinserträge.

Zahlt der Brötchengeber die berufliche Weiterbildung, versucht manch einer, dem Finanzamt dies als eigene Ausgabe weiszumachen. Gibt der Angestellte jedoch angeblich einige Tausender zur Fortbildung aus, muss der Beamte ja argwöhnisch werden.

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