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Belästigung am Telefon
Gültigkeit mündlicher Verträge
Umgang mit Telefonwerbung
Klingelt das Telefon, hebt man oft freudig den Hörer ab, um die Stimme der besten Freundin zu hören. Immer häufiger sind Anrufer jedoch nicht die netten Bekannten sondern zweifelhafte Werbefirmen, die gefährliche Angebote unterbreiten.
Im besten Fall reagiert man bei ungebetenen Anrufern geistesgegenwärtig und legt gleich wieder auf. Dies widerstrebt zwar jeder guten Kinderstube, doch ist die Methode oft die einzige Möglichkeit, sich vor größerem Schaden zu schützen.
Was viele Verbraucher nicht wissen: In Deutschland haben auch mündlich geschlossene Verträge Gültigkeit.
Oft klingen die Angebote gar nicht mal so übel. Da murmelt der Gesprächspartner etwas von "Telekom", was den Anschein erweckt, mit einem Vertreter der Telekom zu sprechen.
Bietet der einen neuen, wesentlich billigeren Tarif an, so weckt dies häufig die Neugier und man willigt in seinen Vorschlag ein, mal nähere Angaben zuzuschicken.
Doch wenn ein paar Tage später die Nachricht ins Haus flattert, man sei ab sofort Kunde einer anderen Telefongesellschaft und müsse nur noch auf die Umstellung des Anschlusses warten, kehrt sich die Neugier rasch in Zorn um.
Hat man Pech, so stuft man den Brief noch ungeöffnet als Werbung ein und wirft ihn weg, was die zweiwöchige Kündigungsfrist zunichte macht.
An sich muss Telefonwerbung ja gar nicht so schlecht sein. Die Unternehmen teilen ihren Kunden schnell neue Angebote mit, in die sie einwilligen können. Dies gilt nicht als Belästigung, wenn sich die Firmen an die Spielregeln halten, indem sie nicht nach acht Uhr abends telefonieren und niemanden anrufen, der nicht bereits Kunde ist oder sein Einverständnis erklärte.
Selbstverständlich halten sich nicht alle Firmen an die Spielregeln und werfen dadurch ein schlechtes Licht auf Angestellte eines Callcenters. Manch ein Unternehmen versucht ja, bei einem Gewinnspiel die Einverständniserklärung im Kleingedruckten zu verstecken, was die Gerichte allerdings für illegal erklären.
Einige schicken dem Angerufen auch bei eindeutiger Ablehnung eines Vertrags den Brief über einen Vertragsabschluss zu. Frech ist es natürlich, denn der Kunde hat nicht nur einen völlig unerwünschten Vertrag am Hals sondern mag auch zusehen, wie er ihn wieder loswird. Für die Call-Center rechnet es sich, so dass sie mögliche Strafen ignorieren können.
Von Januar bis September letzten Jahres standen den Verbrauchern über zweihundert Millionen Anrufe ins Haus, was etwa 900 000 tägliche Anrufe bedeutet. Dadurch steigerte sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr um fast ein Drittel.
Der Angerufene kann sich gegen die Anrufe kaum wehren. Abhilfe schafft möglicherweise eine Klage; hierfür sollte er nach dem Namen der anrufenden Gesellschaft fragen und Zeitpunkt und Grund des Anrufs notieren. Die Beschwerde kann er bei der Verbraucherzentrale vor Ort oder bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einreichen. Bei Feststellung einer Gesetzwidrigkeit der anrufenden Firma erhält diese vorerst eine Abmahnung, weitere Verstöße sorgen dann für eine Klage.
Das Ausbleiben einer Strafe der Regierung bietet den Gesellschaften einen finanziellen Anreiz, die Bundesbürger auch weiterhin per Telefon über neue Produkte zu informieren. Allerdings drängen nicht nur die Verbraucherzentralen zu einem strengen Durchgreifen sondern auch das EU-Recht, das nämlich Kundenwerbung durch hartnäckige und ungewünschte Telefonate verbietet.
Ab Mitte des nächsten Jahres treten vermutlich neue Gesetze auf den Plan. Bereits jetzt sind Anrufe nur mit Erlaubnis des Anzurufenden erlaubt. Ignorieren Unternehmen dieses Verbot, so haben sie bis zu 50 000 Euro Strafe zu berappen.
Ebenfalls illegal ist künftig die Unterdrückung der Telefonnummer - auch wenn die Handhaben schwierig werden.
Bei Verträgen von Haustürgeschäften steht dem Kunden eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu, doch waren am Telefon vereinbarte Zeitschriftenabos und Lotterieverträge bislang davon ausgenommen. Nun hat das Unternehmen die Pflicht einer schriftlichen Widerrufserklärung mit Fristangabe und Aufzählung der Rechtsfolgen.
Legal am Telefon abgeschlossene Kaufverträge betrifft das Gesetz nicht.
Recht halbherzig klingen diese Gesetze, und zwar aus gutem Grund: Die Regierung verdient selbst gut an unerlaubter Telefonwerbung, so z.B. durch die teilweise noch staatliche Telekom und die Lotterien. Eine Erklärung, warum Vater Staat halbe Sachen statt sinnvoller Lösungen auf den Tisch legt.
Für Verbraucher gilt: Die gute Kinderstube vergessen – und auflegen.
www.nicht-anrufen.de
Widerspruchs-Musterbriefe gibt´s bei den Verbraucherzentralen.
Mo-Do, 10-18 Uhr
Tel: 0900 177 44 41 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz)



