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Todesfall - Erben oder Schenken
Änderung des deutschen Erbrechts
Pflichtteil des Erbes
"Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte …" Jeder kennt diesen Satz, aber er weckt nur selten frohe Gefühle in uns.
Bei Besitz eines Eigenheims will jedoch auch der eigene Tod bedacht sein, damit sich die Hinterbliebenen zu all der Trübsal nicht auch noch mit finanziellen Problemen herumärgern müssen.
Wie beschenkt man die Kinder im Todesfall? Als Nachwuchs und Freude des Alters sollen diese schließlich ein besonders großes Stück vom Kuchen erhalten, jedenfalls wenn man sich nicht zuvor mit ihnen zerstritten hatte.
Wahlmöglichkeiten sind Vererben oder Schenken, was beides seine Vorteile birgt
Da sich das deutsche Erbrecht im Wandel befindet, fällt die Entscheidung nicht immer leicht. In Zukunft werden Immobilien, ebenso wie Wertpapiere und andere Erbschaften, nach ihrem Verkehrswert berechnet, was den augenblicklichen Vorzug zunichte macht.
Es liegt nahe, die momentan noch günstige Lage auszunutzen und das Haus dem Nachwuchs zu übertragen. Dies sollte allerdings nicht überstürzt geschehen, sondern will wohldurchdacht sein!
Mehr zur Änderung des Erbschaftsrechts
Mehr zur Schenkung mit Nießbrauch
Spielt man mit Gedanken einer Übertragung der Immobilie, sollte man die eigene Person nicht vergessen. Im Alter treten häufig Krankheiten ein, die Operationen und Pflege mit sich ziehen. Selbst wenn man in aller Gesundheit altert, steht irgendwann das Altersheim oder eine verstärkte Betreuung vor der Tür.
Das Geld hierfür ist nicht immer leicht aufzubringen, wenn man das Haus bereits verschenkte.
Bei mehreren Häusern für mehrere Erben wird die Angelegenheit aufgrund der unterschiedlichen Werte kompliziert. Hier gründen sich häufig Erbengemeinschaften, von denen Experten jedoch abraten, da sie vor dem Gesetz schlechter angesehen sind.
Sie empfehlen stattdessen eine Übertragung der Gebäude auf die Hinterbliebenen in Verbindung mit einer Teilungsregelung, durch die der Glücklichere den anderen einen Ausgleich zahlt. Der Erbe mit dem kostbarsten Haus kann gegebenenfalls auf den späteren Anspruch auf Pflichtteile verzichten.
In vielen Fällen haucht der Ehegatte zuerst sein Leben aus. Die erbende Frau freut sich in dem Fall zwar über das Haus, doch erbt sie keine Barmittel, so vermag sie den Sprösslingen nur selten den Pflichtteil zuzahlen, weshalb sie die Immobilie verkaufen muss und selbst in eine Wohnung umsiedelt.
In einem Alter, in dem man sich bereits stark an das Haus gewöhnte und seinen Lebensabend in Ruhe genießen möchte, fällt dies oft schwer.



