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Versicherungen beim Hausbau

Schutz vor Beschädigung und Fahrlässigkeit

Absicherung des Baus und späteren Gebäudes

Beim Bau des Eigenheims will vieles bedacht sein. Selbst wenn man glaubt, nun endlich alle Faktoren einberechnet zu haben – hat der Häuslebauer auch Zufall und Schicksal nicht vergessen?
Auf der Baustelle verläuft nie alles nach Plan. Da drohen Lieferungsschwierigkeiten den Zeitplan zu verzögern, nachlässige Handwerker sorgen für mögliche Bauschäden, Unbeteiligte werden bei ihrem Spaziergang über die Baustelle verletzt …

Der Bauherr trägt die Verantwortung für seine Baustelle, weshalb er auch haftbar ist. Er hat auf die Einhaltung der Vorschriften, auf die Sicherheit der Baustelle und auf vieles mehr zu achten.
Um auch für den unerwarteten Fall der Fälle bereit zu sein, schließt der Bauherr Versicherungen ab.
Hierbei findet sich eine Vielfalt an Möglichkeiten: Brand auf der Baustelle, Haftpflichtversicherung, Gewässerschaden, Rechtsschutz, um nur einige zu nennen.
Die Bauleistungsversicherung greift bei unerwarteten Beschädigungen und Zerstörungen am Rohbau, so z.B. durch die Elemente, fahrlässige Bauarbeiter oder Fremde.

Der altbekannte Hinweis "Betreten der Baustelle verboten — Eltern haften für ihre Kinder" bleibt vor Gericht nicht immer unangefochten und bewahrt nicht vor Zahlungspflicht.
Besonders bei mehreren Unternehmen, die zur gleichen Zeit am Haus arbeiten, lässt sich der Schuldige nicht immer eindeutig bestimmen, weshalb die Haftpflichtversicherung für den Bauherren angeraten wird.

Nach erfolgreichem Bau ändern sich die erforderlichen Versicherungen nach den neuen Lebensbedingungen.
Erforderlich sind meist Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung und einige mehr.
Zu bedenken sind hierbei die möglichen Gefahrquellen: Feuer, leckende Wasserleitungen, Unwetter, Erdbeben, Schnee, Vulkanausbruch … Nicht jede Familie benötigt eine Absicherung vor Lawinen, weshalb die Police genau auf die Bedürfnisse zugeschnitten wird.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt die Familie vor riesigen Zahlungen, denn Verletzung oder Tod eines Menschen ziehen meist hohe Entschädigungen mit sich.

Weiterer Versicherungsfall mag die Finanzierung sein.
Was tun, wenn der Vater oder Mutter stirbt und der verbleibende Partner die Raten alleine nicht begleichen kann? Was tun, wenn Ehegatte oder Ehegattin durch Unfall oder Krankheit für einen längeren Zeitraum verdienstunfähig wird bzw. die Einnahmen in die Behandlung fließen?
Hierbei helfen Kapitallebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung.

Notwendig ist oft eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes, so z.B. beim Anbau einer Terrasse oder beim Erwerb einer neuen Küche. Die Meldung bei der Versicherungsagentur verhindert eine mögliche Unterversicherung.

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