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Übertragung der Immobilie
Nachteile einer vorzeitigen Schenkung
Finanzielle Sicherheit und Selbstständigkeit im Alter
Viele Eigenheimbesitzer stehen seit der geplanten Neuregelung des Erbschaftsrechts vor einer schwierigen Entscheidung. Viele Experten raten an, das Haus noch zu Lebenszeiten dem Nachwuchs zu übertragen und sich selbst ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) einzurichten.
Dies mag in vielen Fällen angebracht sein, doch kritisieren viele eine Übertragung aus steuerlichen Beweggründen, da dies meist nur Unglück bringt.
Künftigen Vererbenden hilft es wesentlich weiter, sich erst einmal Gedanken über die rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele zu machen, um anschließend zu prüfen, welcher Weg dabei die größten Steuervorteile verschafft.
Das Eigenheim wird häufig im Hinblick auf eine gesicherte Altersvorsorge gekauft oder gebaut. Verschenkt man diese Sicherheit nun vor dem Tod, so raubt man sich damit gleichzeitig die finanziellen Mittel. Dies mag angehen, sofern man zu den eigenen Kindern ein gutes Verhältnis hat und sich jederzeit auf sie verlassen kann, doch die Selbständigkeit aufzugeben, fällt nicht immer leicht.
Das Nutzungsrecht für die jetzigen Besitzer erlaubt ihnen eine mietfreie Unterkunft und gegebenenfalls sogar noch Einkünfte durch die Vermietung weiterer Wohnung des Hauses.
Sind die Einwohner auch die Besitzer des Gebäudes, so haben sie die Möglichkeit, das Haus jederzeit nach Lust und Laune zu verändern, so z.B. durch den Einbau einer neuen Heizung oder durch Deckenmalereien.
Ist die Tochter dagegen Inhaber, so steht ihr ebenfalls die Mitentscheidung zu, womit sie den Eltern manche Steine in den Weg legen könnte.
Alternative wäre, die Immobilie dem Enkel zu schenken. Ist dieser jedoch noch sehr jung, so kann man die künftige Entwicklung schlecht absehen – im schlimmsten Fall verspielt er das Haus im Casino oder türmt riesige Schuldenberge auf.
Zudem hat er mit seinem Vermögen den Lebensunterhalt der Eltern zu zahlen, sofern diese dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Wird Sohn oder Tochter arbeitsunfähig und befindet sich das Eigenheim in seinem bzw. ihrem Besitz, so wird das Haus zur Deckung der Kosten verwendet, was auch dann geschieht, wenn die Besitzer das Gebäude direkt an sein Kind verschenkte.
Die Inhaber berauben sich mit einer Übertragung der finanziellen Sicherheit, die z.B. beim Umzug in ein Altersheim wichtig wird.
Zu überlegen ist in jedem Fall, ob die steuerlichen Vorteile die möglichen Unannehmlichkeiten wettmachen.
Eltern müssen sich ihren Sprösslingen sehr sicher sein, wenn sie die finanzielle Sicherheit und die Entscheidungsgewalt über die Immobilie aus den Händen geben. Behalten sie das Gebäude, kann es zur Finanzierung der Alterspflege herangezogen werden oder bleibt im Besitz der Familie.
Möglicherweise hilft ein ausführliches Testament weiter als eine überhastete Schenkung.
All jene, denen die Übertragung jedoch mehr Vorteile bietet, finden hier Näheres zur Schenkung mit Nießbrauch.



