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Energieverbrauch der Immobilie
Klassifizierung der Häuser
Energiepass: Angaben zu Mängel und Verbrauch
Zu Jahresbeginn plant unsere Regierung den Energiepass für Gebäude, der für eine bessere Durchsichtigkeit sorgen soll, indem er den Betroffenen - Besitzern und Mietern - einen Überblick über die Wohnnebenkosten bietet.
Die meisten Inhaber haben keine ausreichende Kenntnis über den Energieverbrauch des Hauses, denn obwohl die Energiemängel meist bekannt sind, bleiben ihnen die Gegenmaßnahmen unklar.
Im Energiepass macht ein Fachmann, wie z.B. ein Architekt oder Bauingenieur, Angaben über Baujahr, Ölverbrauch, Gasverbrauch, Stromverbrauch sowie Energielecks durch die Heizung oder die Fassade.
Wie Kühlschränke teilen sie die Gebäude daraufhin Klassen zu - vom optimalen A bis zum warnenden I.
Dieser Energiepass wird bei jedem Wechsel von Besitzer, Mieter oder Nutzer gezeigt.
Gebäudeinhaber haben die Wahl zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Pass. Dies gilt jedoch nicht für Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, alte mit Baujahr bis 1978 und solche, die auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind. Diese erhalten einen Bedarfsausweis.
Junge Gebäude, die nicht zum Wohnen dienen, werden zur Ermittlung des Gesamtenergiebedarfs in dreiunddreißig Zonen eingeteilt, die je nach Nutzungsart wechselnde Bedingungen zu erfüllen haben. Experten erschließen dabei den Wunschzustand und den momentanen Zustand, als Grundlage des Gesamtenergiebedarfs und zu Vorschlägen der Modernisierung.
Bei Häusern mit über tausend Quadratmeter Nutzfläche, in denen Behörden für viele öffentliche Dienstleistungen tätigen, hat der Energieausweis gut sichtbar aufgehängt zu werden.
Hersteller des Energieausweises für größere Wohnhäuser sowie Betriebsgebäude sind Akademiker mit Schwerpunkt Bau- und Gebäudetechnik, die wahlweise eine Bauvorlageberechtigung oder zweijährige Berufserfahrung im Hochbau mitbringen.
Beim Wohnungsbau sind auch Handwerksmeister und Techniker zur Erstellung ermächtigt, wenn sie eine entsprechende Qualifizierung vorweisen.



