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Vorschrift der Europäischen Union
Dienstleistungen bei Wertpapieren – neue Richtlinie
Banken fordern Terminverschiebung
Zu Beginn waren die Ziele hoch gesteckt und beruhten auf den besten Wünschen. Nun ist von den edlen Vorsätzen nicht mehr viel übriggeblieben, denn auch die neue Richtlinie der Europäischen Union verschwindet irgendwo im ewigen Kreislauf der Gesetzgebung.
„Markets in Financial Instruments Directive“, zu Deutsch „Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente“ nennt sich die Neuigkeit, die innerhalb Europas die Gesetze zu Wertpapierdienstleistungen angleicht, was den Wettbewerb zwischen Geldinstitut und Börse stärkt und den Bürgern größere Klarheit verschafft.
Gültigkeit erhält die Vorschrift Anfang November, jedenfalls in der Theorie - in vielen EU-Staaten, u.a auch in unserer Bundesrepublik, schwindet die Chance auf Einhaltung dieser Frist.
Selbst als an der Verordnung noch auf EU-Ebene gefeilt wurde, flossen die Verhandlungen zäh dahin.
Nach der ersten Fassung gingen bis zum Durchführungsbefehl über zwei Jahre ins Land, was zum großen Teil an den Lobbyisten – seien es die des Finanzmarktes oder die des Anliegerschutzes – lag, die die Vorschriften natürlich nach ihren Wünschen zu ändern hofften.
Da die Übertragung der neuen Regelung in die Gesetzgebung der BRD noch Platz lässt, zogen die Debatten nun von Belgien zu uns um, was natürlich eine neuerliche Verzögerung mit sich bringt.
Zu Ende diesen Monats plant der Bundestag, die Sache hinter sich haben, so dass die Regelung dem Bundesrat zur Bestätigung übergeben wird.
Die Geldinstitute sehen schon jetzt eine Umsetzung innerhalb kürzester Zeit voraus und bitten um Aufschub.
Das Inkrafttreten könnte auf April verschoben werden, um den Kunden beim Verschicken der Depotauszüge auch gleich die neuen Vorschriften mitzuteilen.
Dabei ist der Zeitdruck von den Banken teilweise sogar selbstverschuldet, da sich im April letzten Jahres nur etwa fünfzig Prozent der europäischen Finanzdienstleister auf die neuen Gesetze eingestellt hatten, obwohl die Säulen der Richtlinie doch bereits klar waren.



