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Teurer Sport im Fitness-Center
Tipps zum Vertragsabschluss
Beschwerden über Fitness-Studios
Verstärkt beklagen sich Sportfans über ihre Fitness-Studios.
Das Kleingedruckte sorgt für Zwist, weshalb Verbraucherschützer verstärkte Vorsicht bei den Verträgen anraten.
Viele Fitnessstudios achten offenbar nicht genug auf die Gesetze.
Der Besucher hat in jedem Fall das Recht, bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung einzureichen; ferner hat die Mindestlaufzeit des Vertrags zwei Jahre nicht zu überschreiten.
In Sonderfällen wie Krankheit, mangelnder Hygiene bzw. fehlenden Geräten sowie Standortänderung des Centers darf der Kunde kündigen.
Mahnt die Verbraucherzentrale den Sportpark ab, so hat der Verbraucher das Recht, die vertragliche Bindung innerhalb von zwei Wochen aufzuheben.
Anfängern sei angeraten, erstmal nur eine sehr kurze Laufzeit abzumachen, da häufig die vielen teuren Sportangebote gar nicht in Anspruch genommen werden.
Tipps gibt’s in der Broschüre „Fitness-Studios - Auswahl und Vertrag" der Verbraucherschutzzentrale.
Kosten: 7,40 Euro incl. Versand
www.vz-bw.de
broschueren@vz-bw.de
Tel: 01805 505999



