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Suche nach dem Fachmann

Auswahlkriterien des Hausverwalters

Fortbildungen, Zertifikate und Erfahrung

Wünscht man sein Mehrfamilienhaus zu vermieten, hat jedoch keinerlei Kenntnisse über Mietrecht und Immobilien, so ist der Fachmann gefragt.
Hausverwalter sind in Wohnanlagen – Mietshaus ebenso wie Eigentümergemeinschaft - gang und gäbe, und auch der gewöhnliche Vermieter sowie viele Erbengemeinschaften beugen durch den Experten finanziellen Verlusten vor.

Bei der Auswahl eines Verwalters spielt nicht nur die Erfahrung im kaufmännischen und technischen Bereich sondern auch Fachwissen über die gesetzlichen Regelungen zu Wohneigentum und Mietverhältnis eine Rolle.
Lernt man den Bewerber nur mal kurz bei der Eigentümerversammlung kennen, genügt dies noch lange nicht, um etwas über ihn aussagen zu können.

Im Normalfall verpflichtet der Besitzer den Hausverwalter für einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren.
Hierbei ist auf eine ganze Liste von Faktoren zu achten:

Qualifikation
Eine kaufmännische Lehre im Bereich Grundstückswirtschaft oder Wohnungswirtschaft, aber auch die Ausbildung zum Immobilienfachwirt, legt einen guten Grundstein.
Der Verwalter weist Weiterbildungen durch Bescheinigungen nach; die Wirtschaftsauskunft gibt Aufschlüsse über das Finanzverhalten.

Bürolage
Das Büro sollte in nicht zu großer Entfernung zur Immobilie liegen.

Notdienst
Bietet der Hausverwalter ein Notdienst außerhalb der normalen Bürozeiten an, so beschert dies dem Eigentümer viele Vorteile, denn versagt mitten im Winter die Heizung, sorgt das oft für geringere Mieteinnahmen, besonders wenn der Hausmeister keine Befugnis zur Beauftragung anderer Firmen hat.

Seriosität
Legt das Verwaltungsunternehmen ein Angebot ohne vorhergehende Besichtigung der Immobilie vor, oder ohne die Leistungen genau zu definieren, so kann man die Firma sofort vergessen.
Der Preis darf bei der Auswahl keinesfalls an erster Stelle stehen, denn Billigangebote zeugen häufig von Pfusch.

Versicherung
Der Verwalter hat eine Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden vorzuweisen, die eine Absicherung über mindestens hunderttausend Euro garantiert.

Verbandsmitgliedschaft
Zwar ist die Mitgliedschaft eines Immobilienverbandes kein Merkmal eines ordentlichen Hausverwalters, doch da Berufsverbände Mitglieder mit untragbarem Gebaren rauswerfen, kann man hier zunächst Gutes erwarten.

Zeugnisse
Angebracht ist immer auch, sich bei anderen Hausbesitzern nach ihren Erfahrungen mit der Hausverwaltung zu erkundigen.
Man frage den Hausverwalter nach mindestens drei unterschiedlichen Verwaltungsbeiräten als Tätigkeitsnachweis.

Möchte man den Hausverwalter kippen, geht dies normalerweise nur bei Ende der Vertragslaufzeit.
Die fristlose Kündigung wird nur bei wichtigen Gründen ausgesprochen, so z.B. bei verspäteten Abrechnungen oder vermehrten Beschwerden über falsche Abrechnungen. Der Vermieter hat dem Hausverwalter jedoch wiederholt zu befehlen, die Probleme zu beseitigen.

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