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Steuerjahresgesetz – neue Gebührenpflicht
Gebühr bei verbindlichen Antworten der Finanzbehörden
Zahlungspflichtige Auskünfte
Die deutsche Bundeskammerversammlung protestiert gegen die künftige Zahlung bei verbindlichen Auskünften der Finanzbehörden.
Im vergangenen Herbst legte die Regierung die Bedingungen der verbindlichen Auskünfte zu Steuerregelungen durch ein Gesetz fest; im diesjährigen Jahressteuergesetz plant sie nun eine Zahlungspflicht.
Betroffen ist jeder Steuerpflichtige, der Pläne hegt, deren Ausführung vom Steuergesetz berührt wäre, und über die er nähere Auskünfte einholen möchte.
Man mag es Unverschämtheit nennen, dass die Finanzbehörden sich für Informationen bezahlen lassen, so dass Steuerzahler, die Steuersicherheit bei ihren Zukunftsplänen wünschen, für ihre Anfragen auch noch zu berappen haben.
Unter dem Gesichtspunkt des wahren Dschungels an Steuergesetzen fordern die fast achtzigtausend Steuerberater der Bundesrepublik unbezahlte Auskünfte der Finanzbehörden.
Die Regierung soll nicht auch noch daran verdienen, dass sie kein allgemein verständliches Steuerrecht ins Leben ruft.



