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Benachteiligung bei Dividenden ausländischer Unternehmen
Steuergutschrift nur bei deutschen Firmen
Rückwirkendes Außerkraftsetzen durch den Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof verkündete eine Freudenbotschaft für Aktionäre und eine Trauernachricht für den deutschen Finanzminister: Die Richter setzten die Steuerbenachteiligung bei Dividenden von Auslandsunternehmen außer Kraft, die in Deutschland bis vor sieben Jahren Gültigkeit hatte.
Durch sein Urteil dürfen Anleger im Nachhinein Steuergutschriften für Auslandswertpapiere verlangen, wodurch Deutschland Steuern von bis zu fünf Milliarden Euro fehlen können.
Der Finanzminister hat an diesem Urteil schwer zu schlucken, da es große wirtschaftliche Auswirkungen mit sich ziehen kann, denn schließlich etwa treffen fünfzig Prozent der Steuerausfälle den Bund.
Die genauen Zahlen hängen von den Erstattungsanträgen ab.
Die deutsche Regierung erhoffte sich eine zeitliche Beschränkung der Rückwirkung aus Berücksichtigung der Wirkung auf den öffentlichen Haushalt, was die Richter jedoch abwehrten.
Das ehemalige Gesetz verhinderte die Steuergutschrift für Dividenden bei der Einkommenssteuer, sofern das Unternehmen nicht in Deutschland ansässig war, was die Regelung zu freiem Kapitalverkehr innerhalb der EU verletze.
Die deutsche Regelung sei in zweierlei Hinsicht hinfällig. Zum einen erschwere sie Aktionären, Gewinn von ausländischen Firmen zu empfangen; zum anderen schränke das Gesetz ausländische Betriebe bei der Kapitalsammlung in Deutschland ein.



