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Girokonto – keine Schwierigkeiten mehr bei Pfändung
Pfändungsfreies „P-Konto“
Gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto
Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries plant ein pfändungsfreies Girokonto zur Entlastung von Schuldnern, Geldinstituten und Gerichten als ersten Schritt auf dem Weg zum gesetzlichen Anspruch auf das Girokonto.
Etwa eine halbe Million Deutsche sind nicht in Besitz eines Girokontos, was Schwierigkeiten beim Erwerb eines Mietvertrags oder Festnetzanschlusses mit sich bringt, da ein Konto noch immer als Beweis für Zahlungsfähigkeit gilt. In sechzig Prozent der Fälle erfolgte vor der Kündigung eine Pfändung.
Zwar existiert seit einigen Jahren die Selbstverpflichtung der Banken, jedem Bewerber ein nicht überziehbares Girokonto auf Guthabenbasis zu gewähren, wozu die Sparkassen in einigen Bundesländern sogar vom Gesetz verdonnert werden. Mittlerweile nahmen fast zwei Millionen Interessenten ein solches Konto in Anspruch.
Dennoch haben Geldinstitute noch immer das Recht auf Ablehnung einer unzumutbaren Kontoführung, so z.B. im Fall einer häufigen Pfändung, die in dem meisten Fällen Ursache der Kontokündigung ist, da sie der Bank einen hohen Aufwand verursacht.
Bislang wurde ein Konto bei Pfändung sofort gesperrt, und die Bank überwies das Geld an die Gläubiger. Zwar gibt es bereits pfändungsfreie Summen, doch momentan benötigt der Schuldner noch einen Gerichtsbeschluss zur erneuten Nutzung des Kontos.
Das pfändungsfreie P-Konto soll dies verhindern, da es die pfändungsfreie Summe von 985, 15 Euro pro Monat automatisch vor einer Pfändung schützt. Somit macht es die Sperrzeit von Pfändungsbeschluss bis Gerichtsbeschluss überflüssig.
Ferner ist der Betrag von 371 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person sowie von 207 Euro für jede zusätzliche Person sicher, und dies bei jeder Einkommensart, wie z.B. Gehalt, Rente, Sozialleistungen sowie Gewinn aus der Selbständigkeit.
Eingerichtet werden darf das neue Konto nur bei Besitzern eines Girokontos.
Vielleicht werden dadurch jedoch viele Geldinstitute die Kontoführung nicht mehr als unzumutbar einstufen, da nicht länger ganze Abteilungen bei Pfändungsfällen benötigt werden.
Brigitte Zypries hofft, das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzusetzen. Sie hegt noch weitere Pläne, nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf das Girokonto – jedenfalls, sofern das neue P-Konto nicht schon alle Probleme löst.



