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Kostenfalle beim Neubau

Nebenkosten mit Vorsicht kalkulieren

Preise für Makler, Notar, Vermessung ...

Möchte man sich das Traumhaus ermöglichen, fällt die weitere Planung oft schwer.
Ohne Erfahrung im Baugewerbe schätzt man die Kosten oft zu gering ein und vergisst Ausgaben für dieses oder jenes. Zum Schutz vor möglichen Kostenfallen hier eine kleine Auflistung der Nebenkosten, die, neben Grundstück und Bau, ein großes Loch in den Sparstrumpf reißen können.
Bei der Berechnung der Kosten gilt deshalb: Vorsicht und Augen auf!

Beim Bau eines Hauses haben sich Betroffene auf ungefähr dreizehn Prozent Nebenkosten einzustellen, die am besten als Eigenkapital jederzeit zur freien Verfügung stehen.
Zur Ermittlung der Kosten eines Neubaus existieren DIN-Vorgaben aller bedeutenden Punkte.

Makler veranschlagen als Vermittlungsgebühr eines Grundstücks meist drei Prozent des Kaufpreises, zahlbar von Erwerber sowie Verkäufer, auf die noch die Mehrwertsteuer fällig wird.

Der Grundbucheintrag kostet 0,25 Prozent des Kaufpreises.

Die Kosten für den Notar werden nach einer Gebührenordnung berechnet, die sich nach Aufwand der Arbeit sowie nach dem Geschäftswert der Immobilie richtet.
Dabei kosten z.B. Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrages oder die Grundschuldbestellung.

Ein neues Grundstück erfordert eine Vermessung, deren Preis je nach Bundesland wechselt. Die Kosten bilden sich nach den Verordnungen des Vermessungsamtes bzw. Katasteramtes.

Der Grunderwerb kostet eine Steuer von etwas über drei Prozent des Kaufpreises von Grundstück und Gebäude, die jedoch auf die Mehrwertsteuer verzichtet.
Anlagen, die der Verkäufer beim Kauf des Hauses überließ, so z.B. die Badezimmereinrichtung, sind von dieser Steuer befreit und werden im Vertrag des Notars getrennt angegeben.

Ausgaben zur Herrichtung bezeichnen sämtliche Vorbereitungen des Baus, so z.B. Abbruch eines bestehenden Gebäudes, die Beseitigung von Altlasten, Vernichtung von Waldbestand ....

Die Erschließung von (Ab-) Wasser, Fernwärme, Elektrizität, Telefon, Gas, Straßenbau verlangt ebenfalls nach Geld.

Ferner hat der Käufer auch noch für den Ausgleich, d.h. zur Ablösung von Stellplätzen oder die Baumersatzpflanzung einiges auszugeben.

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