Mauschelei von Ärzten weiterhin möglich
Ohnmacht bei Gefällligkeitskrankschreibungen
Fadenscheinige Krankschreibung verstößt gegen freie Arztwahl
Arbeitgeber dürfen die Atteste bestimmter Ärzte nicht pauschal zurückweisen. Das Landgericht Erfurt (Az: 2 HK 0 180/04) entschied, dies widerspreche dem Grundsatz der freien Arztwahl.
Ein Unternehmer, der starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit zweier Ärzte äußerte, hatte seine Belegschaft wissen lassen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung prinzipiell nicht mehr anzuerkennen und daher die Lohnfortzahlung künftig auszusetzen.



