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Verdienst nur so gut wie der Erfolg
Verbot von Erfolgshonoraren aufgelockert
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bislang wurden in Deutschland die Anwälte unabhängig von ihrem Erfolg bezahlt. Das Gehalt vom Ausgang des Prozeß abhängig zu machen, war verboten. Dieses Verbot hat das Bundesverfassungsgericht nun teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Die Karlsruher Richter hatten über die Klage einer Anwältin aus Sachsen entschieden. Diese hatte mit Mandanten aus den USA ein Erfolgshonorar für einen Prozeß vereinbart und war dabei zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt worden. Sie sah darin ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt und ging vor die höchste Instanz.
Das Urteil entschied, daß Ausnahmen für Mandanten geschaffen werden müßten, die sich einen Prozeß nicht leisten könnten, aber für die Prozeßkostenhilfe vom Staat zu viel verdienen. In diesem Fall soll dann der Anwalt einen Teil des erstrittenen Wertes erhalten können.
SF



