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Finanzspritze bei der Modernisierung von Gebäuden

Kredit oder staatliche Zuschüsse

Ziel der Bundesrepublik: weniger CO2-Ausstoß

Die deutsche Regierung hat sich die Einsparung von Kohlendioxid zum Ziel gesetzt, auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV). Vierzig Prozent weniger sollen künftig in die Luft geblasen werden, wobei besonders Hausbesitzer im Zugzwang sind. Private und öffentliche Gebäude verursachen nahe ein Fünftel des deutschen Kohlenstoffdioxidverbrauchs; ungefähr ein Drittel der Endenergie entfällt dabei auf Heizwärme. Nun fordert Vater Staat Sanierungen und Modernisierungen, wobei er den geneigten Bürger auch durch Kredite und Zuschüsse unterstützt.

Bedeutend ist dabei die Isolierung der Außenhülle, wobei z.B. Dämmdicken von fünfzehn bis dreißig Zentimetern im Gespräch sind (gewöhnlich sechs bis zwölf Zentimeter), Fenster mit dreifacher Wärmeschutzverglasung und gedämmtem Rahmen ... Es gilt eben, Wärmebrücken so selten wie möglich zu halten und die Wände hinsichtlich Luft und Wind gut abzudichten.
Dies mag in der Theorie schön klingen, doch ist eben die Wärmedämmung der Gebäudehülle die aufwendigste und teuerste Sanierung.

Finanzielle Unterstützung gibt´s z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die günstige Kredite vergibt. Empfänger sind Wohnungs- und Hausbesitzer (Privatleute, Wohnungsgenossenschaften und - unternehmen, Gemeinden …). Festschreibung der Zinssätze auf ein Jahrzehnt, mindestens ein tilgungsfreies Jahr (höchstens drei), Laufzeit normalerweise zwanzig Jahre. Höchstkredit 50 000 Euro pro Wohneinheit. Das Darlehen beantrage man über eine Sparkasse oder Bank.
Bei vorbildlicher Sanierung entfällt ein Teil des Kredites. Erfüllt man die Neubauten-Verbrauchsvorgaben der Energieeinsparverordnung, so hat man fünf Prozent des Kredites nicht zurückzuzahlen (Tilgungszuschuss). Unterschreitet der Verbrauch nach der Modernisierung die Vorgaben um mindestens dreißig Prozent, so streicht die KfW 12,5 Prozent des Darlehens.
Wer sein Haus auf Neubauniveau oder nach der Energieeinsparverordnung sanieren möchte, bekommt vom Staat einen Teil der Beratungskosten bezahlt. Er übernimmt fünfzig Prozent der Beratungskosten (Gesamthöhe höchstens ein Tausender), wenn die Sanierung durch einen Zuschuss oder Kredit der KfW gefördert wird (im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes). Der Berater sollte natürlich unabhängig arbeiten; zudem kein Standardprogramm runterreißen. Hakt er bloß ein paar Punkte auf der Liste ab, ist er sicher nicht der richtige, denn Häuser wollen (ebenso wie Menschen) individuell betrachtet werden.

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