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Rente gibt es auch bei Arbeitsunfähigkeit
flexible Handhabung des Rentenalters
Krankengeld wird nur bis zur Rente bezahlt
Den Altersrentenantrag sollte man spätestens dann stellen, wenn man dazu von seiner Krankenkasse aufgefordert wird, und dies abschlagfrei möglich ist. Dafür hat man von der Aufforderung an zehn Wochen Zeit.
Auch wenn man Krankengeld bezieht und der Arzt der Meinung ist, daß die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, ist man gezwungen, die Rente zu beantragen, wenn man sich nicht ganz ohne Zahlungen wiederfinden will.
Denn hat die Krankenkasse eine Aufforderung die Rente zu beantragen zugeschickt, so versiegen die Zahlungen des Krankengeldes nach den zehn Wochen Frist. Bei fristgerechter Antragstellung wird das Krankengeld bis zum Erhalt des Rentenbescheides weiter gezahlt, und die Zahlungen erfolgen ohne Lücke.
Schade, denn es wäre natürlich in vielen Fällen lohnender für den Bezieher weiterhin das Krankengeld zu beziehen, welches häufig höher ist als die Rente.
SF



