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Kategorie: beraten - Beraten.net

Kategorie: beraten

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09.04.09

Permalink 12:15:24, von david.r E-Mail , 75 Wörter   German (DE)
Kategorien: beraten

Broschüre zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Link: http://shop.interconnections.de

Bundesumweltministerium informiert über EEWärmeG

Ab diesem Jahr gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland voranbringen möchte. Dazu gehört z.B., dass Neubauten künftig erneuerbare Wärmequellen nutzen. Bis 2020 sollen erneuerbare Energieformen sich schließlich zu vierzehn Prozent an der Produktion der in Deutschland benötigten Wärme beteiligen!

"Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?"
Bestellnummer 2148

Bundesumweltministerium
Postfach 30 03 61 Bonn
Tel.: 0228 99 305 33 55
Fax: 0228 99 305 33 56

07.04.09

Permalink 12:50:31, von david.r E-Mail , 70 Wörter   German (DE)
Kategorien: beraten

Auftragslage für freischaffende Architekten

Link: http://www.reisetops.com

Neue Verträge mit größerem Bauvolumen

25 Prozent der freischaffenden Architekten sehen ihre Auftragslage als gut an. In den ersten drei Monaten letzten Jahres schlossen 52 Prozent von ihnen neue Verträge ab, der höchste Wert seit fast acht Jahren (Ausnahme: viertes Quartal 2005). Das Bauvolumen der Neuabschlüsse betrug etwa 25 Prozent mehr als im Vorquartal. Die Auftragsbestände lagen über der Fünf-Monate-Marke, zum ersten Mal seit Ende der 1990er-Jahre.

02.04.09

Permalink 09:18:06, von praktikum E-Mail , 39 Wörter   German (DE)
Kategorien: beraten

Starker Anstieg bei erneuerbaren Energien

Link: http://www.natur-und-umwelt.org

Beitrag zur Stromerzeugung in Deutschland

Vor drei Jahren wuchs der Beitrag erneuerbarer Energien zur deutschen Stromerzeugung um fünfzehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies bedeutet einen Anstieg um 73,2 Milliarden Kilowattstunden. Erneuerbare Energie erzeugten somit 11,9 Prozent des deutschen Stroms.

01.04.09

Permalink 09:09:26, von praktikum E-Mail , 89 Wörter   German (DE)
Kategorien: beraten

Lieber keinen Jahresfestpreisvertrag

Link: http://www.autorenboerse.net

Preisvergleich bei Gas - Erklärung vom Gasanbieter

Kleiner Tipp: Bei Gas schließe man keinen Jahresfestpreisvertrag ab. Dieser sichert zwar das ganze Jahr über denselben Preis, doch bindet man sich dadurch an einen Anbieter. Was jedoch, wenn andere viel günstigeres Gas anbieten? Zudem akzeptiert man dadurch einen momentan vielleicht überhöhten Preis.

Übrigens: Weicht der Preis des Gasanbieters stark vom billigsten Angebot des Gasmarktes ab, so lasse man sich diesen erklären. Hierbei hilft ein Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Sitz in Düsseldorf).

www.vz-nrw.de/gaspreisvergleich

31.03.09

Permalink 09:20:58, von praktikum E-Mail , 214 Wörter   German (DE)
Kategorien: beraten

Dachfonds als Vorbeugung der neuen Steuer

Link: http://sprachen.interconnections.de

Auswirkungen der Abgeltungssteuer (Bagatellbefreiung, Sparbuch …)

Seit dem ersten Januar werden Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuert (Abgeltungssteuer). Bei einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent lässt sich das zuviel Gezahlte vom Finanzamt zurückfordern. Liegt der eigene Steuersatz über 25 Prozent, so werden Kapitalerträge dennoch nicht mehr in der Steuererklärung erwähnt. Die Abgeltungssteuer entfällt bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung und bei Kapitalgewinnen innerhalb des Freistellungsauftrags.
Zu Kapitalerträgen zählen auch Sparbücher und Sparpläne, doch muss einen das nicht bange machen. Bei vier Prozent Zinsen bräuchte man eine Anlage von über zwanzigtausend Euro, um den Freibetrag von 801 Euro (bzw. 1602 Euro bei Zusammenveranlagung) zu übertreffen.

Ab diesem Jahr entfällt zudem die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds, wie auch Bagatellbefreiungen von der Kapitalsteuer. Dann haben Deutsche nicht mehr die Chance, einen Teil der Zinserträge einem Verein zu überlassen (nicht mehr als dreihundert Euro im Jahr, nicht mehr als zehn Euro pro Person). Diese Bagatellbeträge sind künftig beim Steuerabzug zu versteuern. Als Gegenmaßnahme bietet sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (Antrag beim Finanzamt stellen) an, besonders für Niedrigverdiener, Kinder und Rentner. Alternativ erteile der Anleger einen Freistellungsauftrag (801 bzw. 1602 Euro). Diesen Auftrag (in Höhe von 801 Euro) können Personengruppen zudem stellen, wenn sie einen Verein gründen.

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