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Broschüre zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
09.04.09
Broschüre zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Link: http://shop.interconnections.de
Bundesumweltministerium informiert über EEWärmeG
Ab diesem Jahr gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland voranbringen möchte. Dazu gehört z.B., dass Neubauten künftig erneuerbare Wärmequellen nutzen. Bis 2020 sollen erneuerbare Energieformen sich schließlich zu vierzehn Prozent an der Produktion der in Deutschland benötigten Wärme beteiligen!
"Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?"
Bestellnummer 2148
Bundesumweltministerium
Postfach 30 03 61 Bonn
Tel.: 0228 99 305 33 55
Fax: 0228 99 305 33 56
