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Dachfonds als Vorbeugung der neuen Steuer
31.03.09
Dachfonds als Vorbeugung der neuen Steuer
Link: http://sprachen.interconnections.de
Auswirkungen der Abgeltungssteuer (Bagatellbefreiung, Sparbuch …)
Seit dem ersten Januar werden Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuert (Abgeltungssteuer). Bei einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent lässt sich das zuviel Gezahlte vom Finanzamt zurückfordern. Liegt der eigene Steuersatz über 25 Prozent, so werden Kapitalerträge dennoch nicht mehr in der Steuererklärung erwähnt. Die Abgeltungssteuer entfällt bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung und bei Kapitalgewinnen innerhalb des Freistellungsauftrags.
Zu Kapitalerträgen zählen auch Sparbücher und Sparpläne, doch muss einen das nicht bange machen. Bei vier Prozent Zinsen bräuchte man eine Anlage von über zwanzigtausend Euro, um den Freibetrag von 801 Euro (bzw. 1602 Euro bei Zusammenveranlagung) zu übertreffen.
Ab diesem Jahr entfällt zudem die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds, wie auch Bagatellbefreiungen von der Kapitalsteuer. Dann haben Deutsche nicht mehr die Chance, einen Teil der Zinserträge einem Verein zu überlassen (nicht mehr als dreihundert Euro im Jahr, nicht mehr als zehn Euro pro Person). Diese Bagatellbeträge sind künftig beim Steuerabzug zu versteuern. Als Gegenmaßnahme bietet sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (Antrag beim Finanzamt stellen) an, besonders für Niedrigverdiener, Kinder und Rentner. Alternativ erteile der Anleger einen Freistellungsauftrag (801 bzw. 1602 Euro). Diesen Auftrag (in Höhe von 801 Euro) können Personengruppen zudem stellen, wenn sie einen Verein gründen.
