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Förderung der Belegschaftsaktie
30.03.09
Förderung der Belegschaftsaktie
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Hindernis durch Abgeltungssteuer
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen gefördert werden, so das Ziel der Bundesregierung. Dabei rückt natürlich zunächst die Belegschaftsaktie in den Blickpunkt, eine der am häufigsten genutzten Mitarbeiterbeteiligungen. Sie lockt nicht nur mit Profit sondern auch mit Mitbestimmung; zudem entspricht sie dem Prinzip einer Aktiengesellschaft, da diese ja viele Aktionäre sucht.
Doch so schön die Idee der Belegschaftsaktie auch klingt, nutzten sie in den letzten Jahren stetig weniger Angestellte. Ursache könnte eine magere staatliche Förderung gewesen sein, die nun verbessert werden soll.
So stehen demnächst bis zu achtzig Euro (bislang: 72) staatlicher Zuschuss im Jahr an. Zudem steigt die Einkommenshöchstgrenze bei Alleinstehenden auf 34 800 Euro (bisher: 17 900) und die von Verheirateten auf vierzigtausend (bisher: zwanzigtausend). Der Freibetrag der Einkommenssteuer endet künftig bei 360 Euro (bislang: 135), wenn das Unternehmen dem Angestellten Anteile überlässt.
Die Gesetzesneuerungen sollen der Gerechtigkeit dienen, da viele Unternehmen in den letzten Jahren hohe Gewinne machten, die Gehälter der Angestellten jedoch kaum stiegen. So haben Arbeitnehmer künftig Aussicht auf mehr Profit bei Mitarbeiterbeteiligungen.
Weiterer Vorschlag ist die Gründung von Investmentfonds, die drei Viertel des Mitarbeiterkapitals in das jeweilige Unternehmen stecken, das übrige Viertel anders investieren. So verlören die Angestellten im Falle eines Firmenbankrotts nicht alles. Man denke an Kurt Beck mit seinem "Deutschland-Fonds".
Angesichts der Abgeltungssteuer stellt sich jedoch die Frage, ob die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen tatsächlich möglich ist, denn diese neue Steuer benachteiligt gerade die Belegschaftsaktie.
Zudem vertreten manche Experten die Meinung, mit dem schönen Gerede über Kapitalbeteiligungen von Angestellten werde diesen nur Sand in die Augen gestreut. Tatsächlich werden sie, obwohl man dies nach all den Berichten meinen könnte, nie einen großen Einfluss am Unternehmen bekommen, da sie dazu einfach zu wenige Aktien besitzen. Zudem verlören sie bei einem Bankrott doppelt: Arbeitsplatz und Aktien. Eine Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter wäre eine löbliche Sache, da sie Treue und Motivation fördern. Doch sollte diese Beteiligung nicht durch Aktien erfolgen. Der Betrieb braucht die niedrigen Summen nicht, die die Arbeitnehmer dort einbringen, den Mitarbeitern hingegen fehlen sie im täglichen Leben. Den Traum, dass fünfzig Prozent des Unternehmens sich in Mitarbeiterhand befinden, werden wir wohl nie erfüllt sehen.
